
SHF Abrechnen
Das Abrechnen der Beiträge an den SHF Wald ist freiwillig. Es beruht alleine auf dem Solidaritätsgedanken der einzelnen Waldeigentümer respektive deren Organisationen.
Der Fondsbeitrag wird anhand der jährlichen Nutzung von Sägerundholz erhoben (Laub- und Nadelrundholz) welche der/die Waldeigentümer/in deklariert. Die Mitgliederversammlung von WaldLuzern hat 2010 das Reglements des SHF-Fonds genehmigt und die Beitragsgrösse wie folgt festgelegt:
Organisierter Waldeigentümer (RO, Forstbetrieb, Mitglied WaldLuzern)
CHF 0.50 je m3 Sägerundholz
Nichtorganisierter Waldeigentümer (ohne Anschluss an eine Organisation)
CHF 1.00 je m3 Sägerundholz
Der höhere Beitrag für den nicht organisierten Wald begründet sich damit, dass das Inkasso sehr aufwendig und damit mit höheren Kosten verbunden ist. Der organisierte Wald kann mit einer Sammelrechnung bedient werden.
Abrechnungsformular
Organisierter Waldeigentümer
Abrechnungsperiode 01.07.2018 – 30.06.2019
Abrechnungsformular
Nichtorganisierter Waldeigentümer
Abrechnungsperiode 01.07.2018 – 30.06.2019